Energieausweis
Wer seit 2009 eine Wohnung vermieten oder verkaufen will, muss einen Energieausweis mitliefern. Für Neubauten gilt diese Regelung bereits seit 1. Jänner 2008. Die Energieausweis-Pflicht ist eine von vielen Maßnahmen, die auf lange Sicht die CO2-Emissionen senken sollen.
Energieausweise bzw. Förderausweise, die vor 2008 erstellt wurden (in manchen Bundesländern auch danach) beziehen sich nur auf die Gebäudehülle. Der aktuelle Energieausweis berücksichtigt zusätzlich die Haustechnik (Heizsystem und Warmwasserbereitung).
Was ist der Energieausweis?
Der Energieausweis dokumentiert den Energiebedarf und die Emissionswerte eines Gebäudes und ist quasi ein "Pickerl für´s Gebäude". Seine Gültigkeit beträgt zehn Jahre. Die ausgestellten Ausweise unterscheiden sich leicht von Bundesland zu Bundesland. Alle beinhalten jedoch die wesentlichen Kennwerte Ihres Hauses, vor allem die Energiekennzahl.
Die Energiekennzahl besagt, wie viel Energie in Kilowattstunden pro Jahr und pro Quadratmeter für das Gebäude nötig ist. So kann man den jährlichen Energiebedarf eines Objekts schnell und einfach errechnen.
Einen Richtwert für die Energiekennzahl Ihres Gebäudes können Sie hier übrigens auch selbst berechnen – mit unserem Online-Energie-Check (Einfamilienhaus oder Wohnung).
Wie kommen Sie zu Ihrem Energieausweis?
Bei Interesse an einem Energieausweis können Sie unser Kontaktformular nutzen.